Der erste Schritt zur Registrierung eines EVTZ erfolgt national oder regional unter Hinzuziehung der zuständigen nationalen oder regionalen Behörde.
Die Ansprechpartner in den zuständigen Ministerien der jeweiligen Mitgliedstaaten oder Regionen (im Fall von Deutschland, Österreich und Belgien) finden Sie auf unserer Website .
Um Sie bei der Vorbereitung und Registrierung eines EVTZ zu unterstützen, haben wir einen Leitfaden für die Registrierung von EVTZ in allen EU-Mitgliedstaaten erstellt, den Sie unter folgendem Link abrufen können (nur auf Englisch).
Je nach Zahl der Gründungsmitglieder und der beteiligten Mitgliedstaaten dauert die Registrierung eines EVTZ in den Mitgliedstaaten zwischen einem und 18 Monaten.
Die folgenden Vorlagen für die Gründungsdokumente sollen Ihnen die ersten Schritte erleichtern:
Nach der nationalen bzw. regionalen Registrierung ist der zweite Schritt die Registrierung auf EU‑Ebene. Gemäß der EVTZ-Verordnung müssen sich neu gegründete EVTZ im EVTZ-Register des AdR eintragen lassen. Auch Änderungen in der Zusammensetzung eines EVTZ sind dem AdR anzuzeigen. Der AdR veröffentlicht die Informationen über Registrierungen und Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Vorgang dauert ein bis zwei Wochen.
Registrierung
auf EU-Ebene (beim AdR)
Registrierung der Neugründung eines EVTZ
- Füllen Sie das untenstehende Registrierungsformular (in allen Amtssprachen verfügbar) aus, unterzeichnen und scannen Sie es.
- Ein gesetzlicher Vertreter des EVTZ muss das Formular dann gemeinsam mit folgenden Dokumenten unter
egtc@cor.europa.eu einreichen:
- Vereinbarungen und Satzungen in allen Sprachen, in denen sie angenommen wurden,
- eine Word-Fassung des Registrierungsformulars (zur rascheren Bearbeitung im AdR, da es in alle Amtssprachen übersetzt werden muss).
Registrierung von Änderungen eines EVTZ
- Füllen Sie das untenstehende Änderungsformular (in allen Amtssprachen verfügbar) aus, unterzeichnen und scannen Sie es.
- Ein gesetzlicher Vertreter des EVTZ muss das Formular dann gemeinsam mit folgenden Dokumenten unter
egtc@cor.europa.eu einreichen:
- Vereinbarungen und Satzungen in allen Sprachen, in denen sie angenommen wurden,
- eine Word-Fassung des Änderungsformulars (zur rascheren Bearbeitung im AdR, da es in alle Amtssprachen übersetzt werden muss).
Was geschieht, wenn der AdR Ihren Antrag auf Registrierung oder Änderung erhalten hat?
- Der AdR überprüft die eingegangenen Dokumente und bestätigt Ihnen den Eingang bzw. fordert noch fehlende Unterlagen an.
- Sobald Ihr Antrag vollständig vorliegt, registriert der AdR Ihren EVTZ im Amtsblatt.
- Das Datum der Veröffentlichung der Registrierung oder Änderung im Amtsblatt wird Ihnen mitgeteilt.
- Das Verfahren dauert voraussichtlich einen Monat.